Rezept Information
Seit dem 01.01.2024 können Rezepte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch als elektronisches Rezept verordnet werden.
Dies ist aktuell nur bei Vorliegen der Gesundheitskarte möglich.
Falls sie ein Rezept benötigen möchten wir Sie bitten, mit ihrer Gesundheitskarte zu den bekannten Öffnungszeiten in die Praxis zu kommen. Wir stellen das Rezept dann aus und Sie können das Rezept ggf. erst am nächsten Werktag unter Vorlage der Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.
Ausnahme
Falls der Versicherungsnachweis in diesem Quartal bereits vorliegt, können Sie uns einfach per Email oder telefonisch kontaktieren. Wir stellen das Rezept dann aus, in diesem Fall müssen Sie nicht mehr in die Praxis kommen.